Vergütungsfreie Veranstaltungen nach §52 Urheberrechtsgesetz:
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Tarife & Formulare, Tarifreform, Musikurheber und Musiknutzer
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Nach § 52 UrhG sind bestimmte Veranstaltungen von einer Vergütungspflicht freigestellt. Hierbei sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Die Veranstaltung darf nicht dem Erwerbszweck des Veranstalters oder eines Dritten dienen.
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Die Teilnehmer der Veranstaltung müssen ohne Entgelt zugelassen werden.
Ausübende Künstler dürfen keine besondere Vergütung erhalten.
Es muss sich um eine Veranstaltung der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung oder eine Schulveranstaltung handeln.
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Die Veranstaltung muss eine soziale oder erzieherische Zweckbestimmung verfolgen.
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Die Veranstaltung darf entsprechend dieser Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sein.
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Wortlaut des Gesetzestextes:
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§ 52 Öffentliche Wiedergabe
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(1) Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrags oder der Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler (§ 73) eine besondere Vergütung erhält. Für die Wiedergabe ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Die Vergütungspflicht entfällt für Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung sowie für Schulveranstaltungen, sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind. Dies gilt nicht, wenn die Veranstaltung dem Erwerbszweck eines Dritten dient; in diesem Fall hat der Dritte die Vergütung zu zahlen.
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Weitere Informationen und Unterlagen:
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Link: Einigung über Tarife im Veranstaltungsbereich erziehlt
Link: Ziel der GEMA?
Link: Streit mit der GEMA?
Link: Unstimmigkeiten zwischen GEMA und Musiknutzern?
Link: GEMA – Das System
Link: Wie die GEMA ihre Mitglieder ausbeutet und diskriminiert
Link: DJing stirbt aus
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(Stand Mai 2014)
Quelle:
GEMA Pressekontakt
Ursula Goebel (Leitung Kommunikation)
Katharina Reindlmeier (PR-Managerin)