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Einigung über Tarife im Veranstaltungsbereich erziehlt:
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11.12.2013 | Pressemitteilung:
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Tarife & Formulare, Tarifreform, Musikurheber und Musiknutzer
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Nach intensiven Verhandlungen über die Tarife im Veranstaltungsbereich haben die GEMA und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. eine Einigung erzielt. Der unterzeichnete Gesamtvertrag regelt die urheberrechtliche Vergütung für die Nutzung des GEMA-Repertoires bei Einzelveranstaltungen mit Livemusik oder Tonträgerwiedergabe sowie in Musikkneipen oder Clubs und Diskotheken. Der Gesamtvertrag tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft.
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Die GEMA, die mehr als 65.000 Musikautoren vertritt, und die Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. (BVMV), der mit rund 150.000 Mitgliedern größte Musiknutzerverband in Deutschland, haben einen Gesamtvertrag für die Musiknutzung im Veranstaltungsbereich unterzeichnet.
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Der Gesamtvertrag regelt die Lizenzvergütung der Urheber und deren Verleger für die Nutzung ihres musikalischen Repertoires in künftig vier Tarifen: Einzelveranstaltungen mit Livemusik (U-V), (M-CD) oder Tonträgerwiedergabe (M-V) ebenso, wie die Musiknutzung im Bereich von Musikkneipen (M-CD II 1) oder Clubs und Diskotheken (M-CD II 2). Die neu vereinbarte Tarifstruktur ist linear ausgerichtet, das heißt: je größer die Veranstaltungsfläche und je höher das Eintrittsgeld, umso höher ist die urheberrechtliche Vergütung, die der Veranstalter leisten muss. Konzertveranstaltungen sind von der Strukturreform nicht betroffen. Für sie gilt seit 2010 ein eigenständiger Tarif.
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Georg Oeller, Vorstandsmitglied der GEMA, über die Vertragsunterzeichnung:
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„Musik spielt in der Veranstaltungsbranche eine herausragende Rolle. Einen fairen Ausgleich zwischen Urhebern und Musiknutzern zu finden stand für uns bei allen Gesprächen im Vordergrund. In zahlreichen Verhandlungsrunden haben sich beide Seiten konstruktiv mit einer neuen Tarifstruktur beschäftigt. Wir freuen uns, dass wir mit der Linearisierung der Tarife ein zentrales Anliegen unserer Tarifreform umsetzen konnten. Im Interesse unserer Mitglieder sowie unserer Kunden begrüße ich nun, dass wir diesen Abschluss außergerichtlich in Verhandlungen erzielt haben.“
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Als Basis der Tarifverhandlungen zwischen der GEMA und der BVMV diente der im April 2013 veröffentlichte Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, der die von der GEMA vorgeschlagene Linearisierung der Veranstaltungstarife als „sachgerecht und angemessen“ bezeichnete. Auf Empfehlung der Schiedsstelle hin wurde die Tarifstruktur stärker ausdifferenziert: Neben den beiden Tarifen für Einzelveranstaltungen wurden nun zwei eigenständige Tarife für Musikkneipen sowie Clubs und Diskotheken gemeinsam entwickelt.
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Die neue Tarifstruktur gilt ab 01.01.2014 und umfasst folgende Regelungen:
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Tarif für Musiknutzung in Einzelveranstaltungen (Tarife M-V und U-V):
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– Die linear ausgerichtete Vergütung berechnet sich auf Basis der Veranstaltungsfläche (in Schritten zu jeweils 100 qm) und dem Eintrittsgeld (in Schritten zu jeweils 1,00 EUR).
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– Diese Tarifstruktur entlastet insbes. kleinere und mittlere Veranstaltungsformate und kommt so einer Vielzahl von Veranstaltungen bürgerschaftlichen Engagements zugute.
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– Einführungsnachlass: Tariferhöhungen, die bei größeren, kommerziell ausgerichteten Veranstaltungen auftreten, werden durch Nachlässe schrittweise über 5 Jahre bis zum 31.12.2018 eingeführt.
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Tarif für Musiknutzung in Musikkneipen (Tarif M-CD II 1):
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– Der Empfehlung der Schiedsstelle folgend, gelten die neu vereinbarten Vergütungen, in Abgrenzung zu Clubs und Diskotheken, für Veranstaltungen mit intensiver Musiknutzung, die über die reine Hintergrundmusikwiedergabe hinaus gehen, ohne Tanz und ohne Eintritt.
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– Einführungsnachlass: Tariferhöhungen werden durch Nachlässe schrittweise über einen Zeitraum von 8 Jahren bis 31.12.2021 eingeführt.
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Tarif für Musiknutzung in Diskotheken und Clubs (Tarif M-CD II 2):
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– Die linear ausgerichtete Vergütung berechnet sich auf Basis der Veranstaltungsfläche (in Schritten von jeweils 100 qm) und dem Eintrittsgeld (in Schritten zu jeweils 2,00 EUR).
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– Einführungsnachlass: Tariferhöhungen werden durch Nachlässe schrittweise über 8 Jahre bis zum 31.12.2021 eingeführt.
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Durch den Einführungsnachlass erhalten die Veranstalter mehr Planungssicherheit.
Für alle Veranstaltungsformate gilt, dass die pauschal ermittelte Lizenzvergütung 10 % der tatsächlichen Bruttokartenumsätze aus den Eintrittsgeldern nicht übersteigt.
Mit den Verbänden, mit denen sich die GEMA bereits 2012 auf einen neuen Gesamtvertrag einigen konnte, wird die GEMA, soweit notwendig, entsprechende Anpassungen besprechen.
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Wie GEMA-FREI??
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Eine GEMA-Freiheit kommt in Betracht, wenn folgende Anforderungen erfüllt werden:
(Quelle: Autor: Hartmut Fischer)
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– Die Veranstaltung darf für niemanden als Erwerbszweck dienen.
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– Von den Teilnehmern darf kein Entgelt – ganz gleich in welcher Form – verlangt werden.
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– Die auftretenden Künstler dürfen kein Entgelt erhalten.
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– Es muss sich um eine Veranstaltung der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung oder eine Schulveranstaltung handeln.
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– Es muss mit der Veranstaltung eine soziale oder erzieherische Zweckbestimmung verfolgt werden.
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– Die Veranstaltung darf nur für einen festgelegten Personenkreis zugänglich sein. Es darf sich also nicht um eine öffentliche Veranstaltung handeln.
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GEMA-FREIE PROGRAMME & VERANSTALTUNGEN
Hinweise zur GEMA-FREIE Veranstaltungen oder Programme:
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– Von den auftretenden Musikern darf KEINER (Kein einziger) in der GEMA sein.
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– Es darf nicht mal ein Ton oder schnipselchen GEMA-pflichtiges Material gespielt werden. Die Musiker dahingehend vorher briefen! Auch keine „GEMA GESCHÜTZTES MATERIAL“ oder ähnliches auch nur als Joke dazwischen spielen! Denn ein GEMA-Spitzel könnte dann zu einem Problem werden.
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– Vor dem KONZERT muss der Veranstalter sich von den Musikern einen Musikfolgebogen (persönlich unterschriebenen!) geben lassen und diesen dann an die GEMA schicken. Da muss ersichtlich sein, daß alle Stücke Eigenkompositionen (oder freie Traditionals) sind. Oben auf den BOGEN muss „GEMA-FREI!“ draufstehen! ACHTUNG, nur so hebelt man schon mal den 100% „Ermittlungsaufschag“ aus, der gerne von der GEMA für nicht angemeldete Konzerte erhoben wird.
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– Solange die „GEMA-VERMUTUNG“ noch gilt, kommt man wohl um die Meldung nicht rum, wenn man sich nicht angreifbar machen will. Speziell diejenigen Veranstalter, die sich in dieser Petition engagieren, müssen wahrscheinlich davon ausgehen, dass sie unter verstärkter „GEMA-Beobachtung“ stehen, und besser nicht versuchen, ein Konzert „geheimzuhalten“. (siehe auch …hier)
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Für Fragen zu den neuen Veranstaltungstarifen steht Kunden der regional zuständigen Bezirksdirektionen ab dem 12.12.2013 eine kostenfreie Hotline zur Verfügung:
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Telefon: 0800 4408000.
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Weitere Informationen, FAQ, Neuigkeiten sowie einen Tarifrechner M-CD, U-V/M-V finden Interessierte hier: Veranstaltungstarife und Pressemitteilung als PDF (62 KB)
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Hier finden Sie weitere interessante Links:
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Link: Einigung über Tarife im Veranstaltungsbereich erziehlt
Link: Vergütungsfreie Veranstaltungen (nach §52 UrhG)
Link: Wir wollen Live-Musik!
Link: Ziel der GEMA?
Link: Verein und GEMA?
Link: Streit mit der GEMA?
Link: Unstimmigkeiten zwischen GEMA und Musiknutzern?
Link: GEMA – Das System
Link: Wie die GEMA ihre Mitglieder ausbeutet und diskriminiert
Link: GEMA-FREIE-INTERESSENGEMEINSCHAFT
Link: Bands sagen „NEIN“ zur GEMA
Link: GEMA abschaffen SOFORT
Link: So werde ich die GEMA los
Link: GEMA & CO müssen Urhebern mehr Freiheiten einräumen
Link: DJing stirbt aus
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(Stand Mai 2014)
Quelle:
GEMA Pressekontakt
Ursula Goebel (Leitung Kommunikation)
Katharina Reindlmeier (PR-Managerin)